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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Juli 2022)


Rechtsgrundlagen, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

1.1.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und GranTours gelten in erster Linie diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag, §§ 631ff. BGB.

1.2.
AvenidaTours erbringt keine Gesamtheit touristischer Hauptleistungen i.S. der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Pauschalreisevertrag) und ist daher nicht Pauschalreiseveranstalter i.S. der gesetzlichen Bestimmungen.

1.3.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen AvenidaTours und dem Gast, bzw. Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

1.4.
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gelten diese Vertragsbedingungen auch für künftige Verträge und zwar auch dann, wenn sie von AvenidaTours bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich in Bezug genommen oder für anwendbar erklärt wurden. Bei Verträgen mit Unternehmern haben deren Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom Unternehmer bei der Auftragserteilung in Bezug genommen und für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn AvenidaTours diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.

Vermittlung fremder Leistungen

Soweit AvenidaTours neben den vertraglich vereinbarten Leistungen zusätzliche Leistungen, insbesondere Ausflüge, Beförderungen, Besichtigungen, gastronomische Leistungen, Reisen, Beherbergungsleistungen, Eintrittskarten oder sonstige Leistungen vermittelt und dabei in der Buchungsbestätigung auf ihre Vermittlerstellung deutlich hinweist, haftet AvenidaTours nicht für die Leistungen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, Preisangaben, sowie Personen- oder Sachschäden, soweit nicht für die Entstehung eines Schadens die Verletzung etwaiger Vermittlerpflichten durch AvenidaTours ursächlich geworden ist.

Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von uns angeboten werden, wird die Beförderung nicht von uns selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen oder Selbständigen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.

Vertragsschluss

3.1.
Mit der Buchung bietet der Buchende AvenidaToursden Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibung von AvenidaTours, die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage und diese Vertragsbedingungen.

3.2.
Reisemittler und Leistungsträger von AvenidaTours (z.B. Busunternehmen, Gästeführer) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von AvenidaTours hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von Avenidatours stehen.

3.3.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrags nach den Buchungswünschen des Gastes, bzw. des Auftraggebers.

3.4.
Wenn Gäste alleine oder in privaten Gruppen die Leistungen von AvenidaTours buchen, ist jeder Gast Vertragspartner von AvenidaTours. Die Person, welche die Buchung vornimmt, hat für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mit gebuchten Teilnehmern wie für ihre eigenen einzustehen, wenn sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat.

3.5.
Bei Reiseveranstaltern, Omnibusunternehmen, Event- und Incentive-Agenturen, Schulklassen, Vereinen, Verbänden und Firmen usw. ist Vertragspartner von AvenidaTours die jeweilige Institution.

Diese – vorstehend und nachstehend – Auftraggeber – genannt hat die volle Zahlungsverpflichtung für den Gesamtpreis aller gebuchten Leistungen, bzw. Gäste.

3.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche, telefonische und elektronische Bestätigungen für den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird AvenidaTours, ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 7 Werktage vor Leistungsbeginn, zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber übermitteln.

3.7.
Unterbreitet AvenidaTours auf Wunsch des Gastes oder des Gruppenauftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von AvenidaTours an den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch AvenidaTours bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.

Reservierungen

4.1.
Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit AvenidaTours möglich.

4.2.
Bei Auftraggebern können Reservierungen auch als Festoption (die Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptionen.

4.3.
Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so führt die Buchung nach Ziffer 2 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für AvenidaTours und den Gast, bzw. den Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

4.4.
Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt AvenidaTours Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht von AvenidaTours. Erfolgt die Mitteilung so wird die Buchung unabhängig einer von AvenidaTours etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

Preise und Leistungen

5.1.
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person oder Gruppe.

5.2.
Die von AvenidaTours geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots, bzw. der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Angebot, bzw. der Leistungsbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Gruppenauftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Gruppenauftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

5.3.
Nach Vertragsschluss und wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen, kann AvenidaTours den Preis aus folgenden sachlichen, für sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen erhöhen: Steuererhöhungen, Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsvereinbarung, Erhöhung von Eintrittsgebühren, Steuern und Abgaben.

5.4.
Die Preise können von GranTours ferner geändert werden, wenn der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Gäste, des Ablaufs, der Leistungen oder der Leistungsdauer wünscht und AvenidaTours dem zustimmt.

5.5.
Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich Leistungsbeginn, Leistungsende, Leistungsdauer, und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann AvenidaTours ein Umbuchungsentgelt von mindestens € 20,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

Leistungsänderungen

6.1.
Änderungen wesentlicher vertraglich vereinbarter Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von AvenidaTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglichen Leistungen nicht beeinträchtigen.

6.2.
Grundsätzlich kann bei Stadtrundfahrten keine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs garantiert werden. Streckenänderungen sowie die Umstellung von Programmpunkten sind aus sachlichen Gründen (z. B. Verkehrsstaus, Sperrungen, Baustellen, Demonstrationen, Überfüllung einzelner Besichtigungspunkte) ausdrücklich vorbehalten. Ebenso kann es aus sachlichen Gründen erforderlich werden, einzelne Programm- oder Besichtigungspunkte durch andere, gleichwertige zu ersetzen.

6.3.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6.4.
AvenidaTours wird den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren.

6.5.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Zahlung

7.1.
Die Fälligkeit von Zahlungen richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Gruppenauftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.

7.2.
Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so gelten für Gruppenauftraggeber folgende Zahlungsregelungen: Gruppenauftraggeber haben spätestens vor der Erbringung der vereinbarten Leistung den Gesamtpreis in bar vor Ort zu zahlen.

Kreditkartenzahlungen vor Ort sind nicht möglich.

7.3.
Zahlungen die nach Vereinbarung auf Vorabrechnung erfolgen sind 7 Tage vor der Stadtführung fällig. Der Gast und der Auftraggeber kommen ohne Mahnung in Verzug, wenn fällige Forderungen nicht 7 Tage vor der Stadtführung ausgeglichen sind. Die Forderung von GranTours ist bei Unternehmern als Auftraggeber mit 8% über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern mit 5% Prozent zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7.4.
Erfolgenden Zahlungen oder Restzahlungen trotz Fälligkeit nicht zu den vereinbarten Terminen, so ist AvenidaTours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast, bzw. den Auftraggeber Kosten gemäß dieser Bedingungen zu belasten.

7.5.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.

Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Gast, bzw. Auftraggeber

8.1.
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch von GranTours auf Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.

8.2.
Rücktritt vor der Stadtführung. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. GranTours steht es frei Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren:

Nach der Buchung bis 15 Tage vor der Aktivität 25% des vereinbarten Preises, bis 14 Tage vor der Aktivität 50% des vereinbarten Preises, bei weniger als drei Tagen 100% des vereinbarten Preises.

Eine Stornierung wird grundsätzlich erst mit einer schriftlichen Stornobestätigung an den Auftraggeber gültig.

Pflichten des Gastes, bzw. des Gruppenauftraggebers

9.1.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich GranTours bzw. Ihren Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem Leistungsträger (z.B. dem Busunternehmen) erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers ganz oder teilweise entfallen.

9.2.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie haben zuvor AvenidaTours im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von TourguideMe verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, von AvenidaTours erkennbares Interesse des Gastes, bzw. Auftraggebers sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung der Vertrages unzumutbar ist.

9.3.
Eine Mitnahme von Haustieren, umfangreichen oder sperrigen Gepäck ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung mit AvenidaTours zulässig.

9.4.
AvenidaTours kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung AvenidaTours den Verlauf der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AvenidaTours, so gelten für den Zahlungsanspruch von AvenidaTours die Bestimmungen in Ziffer 8. entsprechend.

Haftung

10.1.
Die vertragliche Haftung von AvenidaTours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Leistungs-Gesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von AvenidaTours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AvenidaTours für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

10.2.
AvenidaTours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die zusätzlich zu Ihren ausgeschriebenen Leistungen für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Transport, Veranstaltungen, Theaterbesuche, Schifffahrten usw.).

Verjährung

11.1.
Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber AvenidaTours aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

11.2.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und AvenidaTours als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

11.3.
Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber oder AvenidaTours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und AvenidaTours findet ausschließlich das Recht des Landes Anwendung, in welchem die Leistung erbracht wird. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.2.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können AvenidaTours nur an deren Sitz verklagen.

12.3.
Für Klagen von AvenidaTours gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- /Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AvenidaTours vereinbart.